Unmittelbar nach dem Tod stellt der Arzt am Todesort den Totenschein aus.
Die ärztliche Bescheinigung wird unmittelbar nach dem Tod von einem Arzt ausgestellt.
Der Tod einer Person muss innerhalb von 24 Stunden (werktags) nach dem Todeszeitpunkt beim Standesamt der Gemeinde gemeldet werden.
Der Tod einer Person muss immer im Standesamt der lokalen Behörden gemeldet werden....